Honorarabrechnung nach GebüTh

Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer(Physiotherapeuten) in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deshalb werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, welche zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbart werden. Diese GebüTh bildet somit die Basis für eine transparente und nachvollziehbare Honorarabrechnung in meiner Praxis. 

 

Weiter Informationen finden Sie auch unter:

 

www.gebüth.de 

 

oder 

 

www.privatpreise.de

 

 

Hinweise

Sie haben Fragen zu Ihrem ersten Termin oder der Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse? Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Wissenswertes von A bis Z

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